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Geltungsdauer der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist die Voraussetzung zum Erwerb weiterführender Fahrerlaubnisklassen (siehe auch Fahrerlaubnis allgemein).

Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit abgelaufen, hat der Inhaber einen neuen Führerschein zu beantragen.

  • Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt.
  • Die Klassen C1, C1E gelten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 weitere Jahre.
  • Die Klassen C, CE gelten für 5 Jahre. Verlängerung jeweils um 5 Jahre.
  • Die Klassen D1, D1E, D, DE gelten jeweils für 5 Jahre. Zusätzlich ist mit dem 50. Lebensjahr eine Verlängerung erforderlich.
Eine Verlängerung bei den Nutzfahrzeugklassen erfolgt nur nach einer ärztlichen Pflichtuntersuchung.

Gewerblich tätige Fahrer und Fahrerinnen innerhalb dieser Klassen müssen im Personenverkehr (KOM) und im Güterverkehr (Lkw) neben der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung eine gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation nachweisen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Weiterbildung zu absolvieren.

Die Fahrerlaubnis gilt national und international. Bei einem Umzug in ein EU-Land wird sie nicht mehr umgeschrieben oder umgetauscht.