Fahrerlaubnis allgemein
Zunächst ist jeder zur Verkehrsteilnahme auf öffentlichen Straßen zugelassen, bei einzelnen Verkehrsarten ist aber eine Erlaubnis vorgeschrieben.
Wer körperlich und geistig nicht in der Lage ist, sich sicher im Verkehr zu bewegen, darf nur dann teilnehmen, wenn kein Anderer gefährdet wird. Wenn sich jemand als ungeeignet erweist, kann ihm das Führen von Kraftfahrzeugen sogar untersagt werden. Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, braucht eine Fahrerlaubnis.
In der Fahrerlaubnisverordnung wird festgelegt, welche Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges benötigt wird. Dies richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, den mitfahrenden Personen und der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Erwirbt man erstmals eine Fahrerlaubnis, so gilt eine Probezeit von 2 Jahren.
Fällt man in dieser Zeit mit einem groben Verkehrsdelikt ab 60 Euro oder mehr und der Erwähnung des Deliktes in der Anlage 13 der FeV auf, z.B. wegen
- zu hoher Geschwindigkeit
- der Nichtbeachtung einer roten Ampel
- gefährlichen Überholens
- der Nichtbeachtung der Vorfahrt
In der Fahrerlaubnisverordnung wird festgelegt, welche Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges benötigt wird.
Dies richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, den mitfahrenden Personen und der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Erwirbt man erstmals eine Fahrerlaubnis, so gilt eine Probezeit von 2 Jahren.